Download Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket
Für Kinder und Schüler/innen aus Haushalten, die
- - Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II),
- - Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII),
- - Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
erhalten, werden auf Antrag ab 2011 folgende Sachleistungen zur Bildung und Teilhabe
gewährt:
- - Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten - beide Leistungen gelten auch
für Kindertageseinrichtungen, also Kindertagesstätten,- Krippen,- Horte- - - Schulbedarf
- - Schülerbeförderung
- - Lernförderung
- - Mittagessen in Schule und in Kindertageseinrichtungen
- - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
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