Tablets (und Notebooks) als Lernmittel (BYOD)

Was ist BYOD? 

Die Abkürzung BYOD steht für „Bring Your Own Device“ (bringe dein eigenes Gerät mit). Die Nutzung schülereigener mobiler digitaler Endgeräte (Tablets, Notebooks) soll – so das Ziel des Landes Niedersachsen –  in allen Schulen eine Selbstverständlichkeit darstellen. In einem Erlass für die IGS Lengede wurde durch das Kultusministerium geregelt, dass mobile digitale Endgeräte (Tablets) auf Grundlage des § 71 Nds. Schulgesetz ein Lernmittel darstellen und der Ausstattungspflicht der Erziehungsberechtigten unterliegen.

Welches Gerät sollte angeschafft werden?

Wir empfehlen für die Sekundarstufe I ein Tablet mit externer Tastatur (oder ein Notebook), für die Sekundarstufe II ein Notebook (oder ein Tablet mit externer Tastatur). Folgende Mindestanforderungen muss das Digitale Endgerät erfüllen:

  • Bildschirmgröße mind. 9,6“
  • Akku‐Laufzeit laut Herstellerangabe mind. 6 h
  • Bildschirmauflösung mind. 1280 x 800 Bildpunkte
  • Betriebssystem Android, iOS, Windows ab Version 8, ChromeOS oder Linux